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   VGH Bayern, 30.10.2013 - 12 ZB 11.782   

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https://dejure.org/2013,32437
VGH Bayern, 30.10.2013 - 12 ZB 11.782 (https://dejure.org/2013,32437)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.10.2013 - 12 ZB 11.782 (https://dejure.org/2013,32437)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 12 ZB 11.782 (https://dejure.org/2013,32437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 10.11.2005 - 12 BV 04.1638

    Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe zur Erziehung eines Kindes in Vollzeitpflege,

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 12 ZB 11.782
    Gegen dieses Urteil richtet sich der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung, mit dem sie ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten sowie die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ferner deren Verfahrensfehlerhaftigkeit sowie eine Divergenz zum Urteil des Senats vom 10. November 2005 (BayVGH, U.v. 10.11.2005 - 12 BV 04.1638 - juris) geltend machen.

    Mit Urteil vom 10. November 2005 (Az. 12 BV 04.1638 - juris - insb. Rn. 25, 29.) hat der Senat bereits entschieden, dass nach § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII a.F. (nunmehr § 39 Abs. 4 Satz 3 SGB VIII) ein über den monatlichen Pauschalbetrag hinausgehendes erhöhtes Pflegegeld dann zu leisten ist, wenn in der Person des Kindes oder Jugendlichen ein besonderer Bedarf begründet ist.

  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 34.99

    Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, Übernahme der Kosten bei

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 12 ZB 11.782
    Weiter schließt der Bezug von Pflegegeld nach § 37 SGB XI die Gewährung von Pflegegeld nach § 39 Abs. 1, 4 SGB VIII grundsätzlich nicht aus, weil die Leistungen der Pflegeversicherung keinen abschließenden Charakter besitzen (BVerwG, U.v. 15.6.2000 - 5 C 34.99 - BVerwGE 111, 241).
  • VG Würzburg, 21.02.2011 - W 3 K 10.187

    Sogenanntes Pflegegeld nach § 39 Abs. 4 bis 6 SGB VIII; Pflegegeld nach § 37 SGB

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 12 ZB 11.782
    Die gegen den Änderungs- und Aufhebungsbescheid erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Würzburg mit Urteil vom 21. Februar 2011 (Az.: W 3 K 10.187) als unbegründet ab.
  • VG Hannover, 02.03.2012 - 3 A 2714/12

    OEG-Leistungen; Pauschbetrag für Wäscheverschleiß; Pflegegeld; Pflegezulage;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.10.2013 - 12 ZB 11.782
    Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege setzt nicht voraus, dass bei dem betroffenen Kind eine körperliche, geistige oder seelische Entwicklungsstörung oder -verzögerung vorliegt, sondern vielmehr allein, dass der erzieherische und pflegerische Bedarf des Kindes in seiner Herkunftsfamilie nicht gedeckt werden kann (VG Hannover, U.v. 2.3.2012 - 3 A 2714/12 - juris Rn. 24).
  • SG Aachen, 24.06.2014 - S 20 SO 8/14

    Kostentragung für die Unterbringung eines geistig und körperlich behinderten

    Der Pflegebegriff des SGB XI ist ein anderer als der des SGB VIII. Das Pflegegeld nach dem SGB XI deckt einen anderen Bedarf als den Pflege- und Erziehungsbedarf nach dem SGB VIII (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2013 - 6 B 31/12; VGH München, Beschluss vom 30.10.2013 - 12 ZB 11.782).

    Mit ihnen wird keine Vollversorgung des Pflegebedürftigen erreicht, da die soziale Pflegeversicherung (nur) eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen in den Bereichen Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) und hauswirtschaftlicher Versorgung darstellt (VGH München, Beschluss vom 30.10.2013 - 12 ZB 11.782).

  • VG Cottbus, 23.03.2016 - 1 K 1414/14

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Ein zugunsten des zuständigen Jugendhilfeträgers eingeschränkter Kontrollmaßstab bzw. Ermessensspielraum besteht demnach nicht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 12 ZB 11.782 -, juris Rn. 30).

    Etwas anderes würde im Hinblick auf den im Sozialleistungsrecht geltenden Grundsatz, dass Doppelleistungen ausgeschlossen werden sollen, nur dann gelten, wenn Leistungen nach § 37 SGB XI wegen eines Sonderbedarfes gewährt werden, für den der Hilfeempfänger auch Leistungen nach dem SGB VIII begehrt (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Mai 2013 - OVG 6 B 31.12 -, juris Rn. 30 f.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 10. November 2005 - 12 BV 04.1638 -, juris Rn. 29 sowie Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 12 ZB 11.782 -, juris Rn. 32).

    Die pauschale Annahme einer Doppelleistung ist dagegen unzulässig (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 12 ZB 11.782 -, juris Rn. 33, 36).

  • VG Frankfurt/Oder, 14.01.2015 - 6 K 933/11

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Der Begriff der Besonderheit des Einzelfalls unterliegt dabei der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (VG Aachen, Urteil vom 11. November 2008 - 2 K 557/06 -, zitiert nach juris; BayVGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013, - 12 ZB 11.782 -, zitiert nach juris, dort Rn. 30).

    Die Anrechnung des Pflegegeldes der sozialen Pflegeversicherung auf das erhöhte Pflegegeld nach § 39 Abs. 4 Satz 3 SGB VIII setzt deshalb voraus, dass im Einzelfall festgestellt wird, für welchen konkreten Sonderbedarf erhöhtes Pflegegeld geleistet werden soll, und ob der Deckung gerade dieses Sonderbedarfs auch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung dienen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013, a. a. O., Rn. 33 m. w. N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Mai 2013 - OVG 6 B 31.12 -, zitiert nach juris, dort Rn. 31 f., jeweils zur Gewährung eines erhöhten Erziehungsbeitrags).

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